Fragen, Antworten und Einschätzungen zum „Friedwald in Dänisch Nienhof“

02.11.2021

Anmerkung:
Dieses Thema bewegt uns seit vielen Jahren und hat seinen Ursprung im Jahr 2010.
Nehmen Sie sich gern ein wenig Zeit.

 

Wieso gehört der Wald überhaupt einer Privatperson?

Bis zum Jahr 2010 gehörte der Wald dem Bund. Damals wurde die Fläche im Internetportal der BIMA (Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten) angeboten. Die Gemeinde ist über die Verkaufsabsichten erst spät durch die Presse informiert worden. Der damalige Bürgermeister Jonas, der schon früher als der Rest der Gemeindevertretung von den Vorgängen Kenntnis hatte, spielte die Bedeutung des Verkaufes für die Gemeinde Schwedeneck herunter. Für nähere Informationen lesen Sie einen Artikel dazu mit Zitaten aus den „Kieler Nachrichten“
https://www.cdu-schwedeneck.de/sites/www.cdu-schwedeneck.de/files/downloads/schwedenecker_dezember_2010.pdf S. 4-5

 

Warum kann der Wald nicht so bleiben, wie er ist?

Der Wald muss bewirtschaftet werden, um seine laufenden Kosten zu decken. Der Eigentümer hat den Wald nicht als soziale Investition gekauft, sondern um damit Geld zu verdienen. Das kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen. Entweder wird intensive Forstwirtschaft mit dem damit notwendigen Holzeinschlag betrieben. Oder es wird eine andere Art gewählt, die laufende Unterhaltung des Waldes sicherzustellen. Zum Beispiel mit Einnahmen aus einem Friedwald.



Was bedeuten die „ungeregelten Zustände“ im Wald?
Derzeit ist die Situation für die Gemeinde so: Mit dem Wald wurde u.a. die sogenannte „Rampe“ verkauft, die den einzig befahrbaren Zugang zum Strand in Dänisch Nienhof für die Gemeinde darstellt. Ohne diesen Zugang kann der Strand in Dänisch Nienhof nicht gereinigt und es können dort keine Strandkörbe aufgestellt werden.
Die gesamte Oberflächenentwässerung des Ortsteils Dänisch Nienhof führt durch den Wald. Bislang allerdings ohne die dafür notwendige Einleitungsgenehmigung.
Das Reiten im Wald ist zurzeit grundsätzlich nicht erlaubt.
Der Kindergarten hatte bereits mit der BIMA einen Vertrag über die Nutzung des Waldes geschlossen. Dieser Vertrag besteht mit dem Verkauf des Waldes zwar fort, kann aber durch den jetzigen Eigentümer jederzeit gekündigt werden.
Diese Punkte waren bereits durch die Arbeitsgruppe in über 20 Sitzungen ausverhandelt und wären mit dem Vertrag über die Nutzung des Friedwaldes geklärt worden.



Warum ist darüber nicht gesprochen worden?
Es wurde darüber gesprochen!
Diese Punkte sind in der Einwohnerversammlung am 14.09.2020 dargestellt worden. Die Presse hat über diese Veranstaltung ausführlich berichtet.
Die Standpunkte der Gemeinde wurden mehrheitlich in der Gemeindevertretung beschlossen, im Amtsblatt veröffentlicht und sie lagen auch der Abstimmungsbenachrichtigung zum Bürgerentscheid bei.
Zitat aus dem Protokoll der Gemeindevertretung TOP 5.2 v. 22.07.21:
„Im Jahre 2011 hat die BIMA - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - den Dänisch Nienhofer Küstenwald veräußert. Der Gemeinde wurde damals keine Möglichkeit gegeben, ihre kommunalen Interessen vor der Veräußerung einzubringen und mit berücksichtigen zu lassen. Im Herbst 2016 stellte der neue Eigentümer das Projekt zur Einrichtung eines Bestattungswaldes vor.  Etwa ein Jahr später richtete die Gemeindevertretung eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, die Thematik vor zu beraten und aufzubereiten.
In der späteren Vertragsvorbereitung sind die Belange der Kita Dänisch Nienhof, der Mutter-Kind-Klinik und der Kirchengemeinde mit eingeflossen.
Das Vertragswerk ist unter juristischer Beratung entwickelt und von der Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossen worden; die Unterzeichnung des Vertragswerkes steht unter dem Vorbehalt des Ausgangs dieses Bürgerentscheides. Vertragspartner ist der/die jeweilige Eigentümer/in des Waldes, und zwar unabhängig von der Rechtsform (juristische oder natürliche Person). Im Falle eines Wechsels geht der Vertrag auf eine/n neue/n Eigentümer/in über. Für das Risiko eines betriebsbedingten Ausfalls ist ebenfalls vertraglich Vorsorge getroffen. Insoweit ist das Risiko der Gemeinde bestmöglich abgesichert.
Das Vertragswerk sieht u.a. vor,
a) wesentliche gemeindliche Interessen einvernehmlich zu regeln, die vor Verkauf des Waldes nicht geklärt worden sind, wie z.B. Sicherung des Strandzuganges in Dänisch Nienhof über die sog. Rampe,
b) Nutzungsmöglichkeiten, die über das im Landeswaldgesetz geregelte Maß hinausgehen, für die KiTa Dänisch Nienhof und die Mutter-Kind-Klinik langfristig/ dauerhaft zu sichern,
c) mögliche Verluste des kirchlichen Friedhofes über ein vereinbartes Träger-Entgelt mit aufzufangen.
Der geplante Bestattungswald umfasst eine Teilfläche des Waldes und wird nicht besonders abgegrenzt. Es werden ausschließlich Urnenbestattungen zugelassen. Das Anlegen von klassischen Grabstätten mit schmückenden Elementen wird nicht gestattet. Dadurch wird der Charakter des Erholungswaldes selbst in dem betroffenen Waldabschnitt nur unwesentlich beeinträchtigt. Besondere Öffnungszeiten, die den Zugang dieses Waldabschnittes grundsätzlich einschränken, sind nicht beabsichtigt.
Die Gemeinde erkennt keine ökologischen Nachteile durch die Einrichtung eines Bestattungswaldes.
Durch den Betrieb des Waldfriedhofes erwartet die Gemeinde vertretbare Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr. Insgesamt ist die Anzahl der Bestattungen begrenzt, dafür steht ausreichend Parkraum zur Verfügung. Zudem ist eine weitere, auf ca. 10 Stellplätze begrenzte, Fläche für Bestattungsgesellschaften als weiterer Parkraum unmittelbar vor dem Bestattungswald vorgesehen.
Die Nachfrage nach alternativen, nicht kirchlichen Bestattungsorten nimmt zu. Daher sieht die Gemeine keine unmittelbare Konkurrenz zu den kirchlichen Friedhöfen.
Insgesamt sieht die Gemeinde in der Einrichtung des Ruheforstes weder Nachteile, noch ein unzumutbares Risiko, sondern den positiven Aspekt einer einvernehmlichen und dauerhaften Lösung bislang ungeklärt gebliebener Themen nach der Veräußerung durch die Bundesrepublik Deutschland.
Die Gemeindevertretung ist der Auffassung, dass die Einrichtung des Bestattungswaldes vielen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde zugutekommt.“



Macht man nicht dem kirchlichen Friedhof mit einem Friedwald Konkurrenz?

Nein. Bestattungskultur ändert sich nun einmal. Die Kirche leidet bundesweit unter Austritten, und Menschen wenden sich von der Institution Kirche ab. Schon heute wählen viele Menschen eine Bestattung in der Ostsee oder in einem Friedwald außerhalb der Gemeinde.
Im dem Vertragswerk war geregelt, dass Verluste des kirchlichen Friedhofs durch ein vereinbartes Trägerentgelt mit aufgefangen werden sollten.
Wenn man die Kirche in Krusendorf unterstützen möchte, macht man dies nicht, indem man den Friedwald verhindert, sondern indem man das kirchliche Gemeindewesen mit Leben füllt. Also: einfach einmal in den Gottesdienst gehen und die neue, junge Pastorin unterstützen.



Was ist mit dem finanziellen Risiko, von dem die Bürgerinitiative gesprochen hat?
Da wurde mit den Ängsten der Bürgerinnen und Bürger gespielt.
Das Vertragswerk wurde sorgsam und gewissenhaft in vielen Arbeitssitzungen gemeinsam von der Verwaltung, erfahrenen Kommunalpolitikern und einem namhaften Fachanwalt entwickelt. Dabei wurden die finanziellen Risiken der Gemeinde bestmöglich abgesichert.

 

Warum wurde nicht öffentlich über das Vertragswerk gesprochen, wenn es doch auch Vorteile für die Gemeinde geboten hätte?

Zunächst einmal muss man wissen: Alle Gremienmitglieder werden bei ihrem Amtsantritt auf Ihre Verschwiegenheit verpflichtet.
Vertragsunterlagen gehören immer zum nichtöffentlichen Teil in unseren Gremien und sind geheim zu halten. Und zwar ausdrücklich nicht um Dinge zu vertuschen, sondern um die Vertragspartner zu schützen. In eine solche Situation könnte übrigens jeder Bürger einmal selber kommen und muss dann Stillschweigen erwarten können.


Wo liegt der Schaden für die Gemeinde?
Der Schaden ist nicht in Geld zu beziffern.
Es hat einen vierfachen Vertrauensbruch gegeben.
• Eine von 25 zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen hat das vertraulich ausgehandelte Vertragswerk einer außenstehenden Person unrechtmäßig „in den Briefkasten gesteckt“.
• Diese außenstehende Person hat, trotz juristischer Ausbildung, den Vertrag offensichtlich an die Bürgerinitiative durchgereicht. Hätte sie das mit jedem anderen falsch zugestellten Brief auch gemacht?
• Die Bürgerinitiative hat diesen Vertrag erhalten und genutzt. Es wurden bewusst Vertragsteile aus dem Zusammenhang gerissen und zielgerichtet veröffentlicht, um niederschwellige Ängste zu schüren.
• Mehr als die Hälfte der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben der Bürgerinitiative mehr getraut als ihrer gewählten Gemeindevertretung.


Bleibt jetzt alles so wie es ist?
Wohl nicht! Siehe dazu Antwort auf Frage 2.